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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der wiko Software GmbH

Stand 12/2019

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der wiko Software GmbH (nachfolgend „wiko“ genannt) an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt). Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wiko ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.2 Beinhaltet die Vertragsbeziehung die Lieferung von Softwarekomponenten, werden die Software-Nutzungsbedingungen und die Software-Servicebedingungen von wiko automatisch Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wiko sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt

2.1 Die Angebote von wiko sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.

2.2 Erklärungen von wiko wie Annahme oder verbindliche Bestellung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die tele-kommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

2.3 Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein der schriftlich geschlossene Vertrag maßgebend. Die Angestellten von wiko sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt schriftlicher Verträge hinausgehen.

2.4 Im Falle von Druckfehlern, Rechenfehlern oder Irrtümern ist wiko zum Rücktritt berechtigt. Das gleiche gilt, wenn zwischen einem verbindlichen Angebot von wiko, das Software eines Drittanbieters umfasst, und der Bestellung des Kunden der Drittanbieter seine Preise erhöht.

2.5 wiko ist berechtigt, sich zur Durchführung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.

3. Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

3.1 Maßgebend sind die in dem schriftlichen Vertrag bzw. den aktuellen Preislisten von wiko genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, Nachbestellungen, Nachweisleistungen oder sonstige Mehrleistungen werden gesondert berechnet.

3.3 Der Kunde darf gegen Forderungen von wiko nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen nur wegen solcher Gegenansprüche zurück behalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen von wiko im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

4. Lieferung und Leistung

4.1 Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die wiko die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Ausfall der EDV-Anlagen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Technologiewechsel bzw. technische Mängel bei Zulieferanten (z.B. bei Datenbanken und Betriebssystemen) oder Diebstahl) und die wiko nicht zu vertreten hat, berechtigen wiko, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

4.3 Vom Eintritt solcher Ereignisse wird wiko den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die Behinderung länger als einen Monat an, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, der Kunde jedoch – außer im Falle der Unmöglichkeit – erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

4.4 Gerät wiko in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom nicht erfüllten Teil – oder, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für ihn nachweislich ohne Interesse ist, insgesamt – vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser AGB zu.

4.5 wiko ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gewährleistung

5.1 Der Kunde hat die Mangelfreiheit der gelieferten Ware und Leistung zu prüfen.

5.2 Der Kunde muss wiko erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware oder nach Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten alle Leistungen und Lieferungen als mangelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 12 Monate und beginnt mit dem Gefahrübergang bzw. mit Abnahme, wenn eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist.

5.4 Bei berechtigten Beanstandungen an Leistungen oder Handelsware ist wiko nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Vergütung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz nur nach Maßgabe von Ziffer 6 verlangen.

5.5 Die Gewährleistung für wiko Software-Komponenten richtet sich ergänzend nach den Software-Nutzungsbedingungen und den Software-Servicebedingungen.

6. Haftung

6.1 Für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Vertragspflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet wiko nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit wiko weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet wiko allerdings nur für den typischerweise eintreten-den, vorhersehbaren Schaden.

6.2 In allen übrigen Fällen haftet wiko, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlicher Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

6.3 Im Falle eines Datenverlustes wird die Haftung von wiko auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von wiko.

6.4 Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet wiko nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

6.5 Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

6.6 Ansonsten sind Schadensersatzansprüche gegen wiko aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von wiko. Der Kunde hat die Vorbehaltsware in geeigneten trockenen und temperierten Räumen aufzubewahren und mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu behandeln. Ansprüche gegen Dritte – auch Versicherungsunternehmen – wegen Verschlechterung, Beschädigung, Untergang oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an wiko ab; wiko nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt jedoch widerruflich zur Einziehung dieser Forderung im eigenen Namen berechtigt.

7.2 Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.

7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Kunde den Dritten auf das vorbehaltene Eigentum von wiko hinzuweisen und wiko hiervon unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen und Informationen in Kenntnis zu setzen.

7.4 Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotesten oder Vermögensverfall des Kunden ist wiko berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen und auf dessen Gefahr und Kosten zu verwahren. Das Herausgabeverlangen dient lediglich der Sicherung der Forderungen von wiko; mit Ausnahme des vorläufigen Besitzrechts des Kunden bleiben alle wechselseitigen vertraglichen Ansprüche erhalten.

7.5 Auf Verlangen des Kunden wird wiko die ihr nach den vorstehenden Regelungen zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl insoweit freigegeben, als ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Zahlungen ohne jeden Abzug bei Lieferung oder Leistung fällig. Ist kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart, kommt der Kunde 10 Kalendertage nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungszugang in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei wiko.

8.2 Dienstleistungen werden – soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart – monatlich bzw. direkt nach Abschluss in Rechnung gestellt.

8.3 wiko ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist wiko berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.4 Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wiko über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung durch Schecks gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag gut geschrieben wurde.

8.5 wiko ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn wiko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

9. Urheberrechte, Nutzungsrecht

9.1 Alle mit den Dienstleistungen, Ausarbeitungen, Dokumenten und der wiko-Software verbundenen Urheberrechte und sonstigen IP-Rechte verbleiben bei wiko.

9.2 wiko räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht gem. § 31 Abs. 2 UrhG ein, die von wiko zur Verfügung gestellten Leistungen in dem Umfang, wie dies für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und Ziele des Kunden erforderlich ist, zu nutzen. Dies gilt auch für Softwarekomponenten, die individuell für den Kunden erstellt o-der angepasst werden („Custom Code“). wiko ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Custom Code in seine Standard-Softwaremodule zu übernehmen.

9.3 Die von wiko erbrachten Leistungen können Open Source Software/Freie Software sowie Software von Drittanbietern enthalten. Insoweit richten sich die Nutzungsrechte des Kunden nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.

9.4 Die Übertragung, Unterlizenzierung oder sonstige Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von wiko zulässig.

9.5 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, wiko über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

9.6 Für von wiko überlassene Software-Komponenten gelten ergänzend die Software-Nutzungsbedingungen.

10. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz

10.1 wiko und der Kunde verpflichten sich, sämtliche ihnen von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff Dritter schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder weiterzugeben noch zu verwerten. wiko und der Kunde werden jeweils sämtliche für sie tätigen Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages bzw. dessen Erfüllung hinaus.

10.2 wiko stellt sicher, dass sämtliche für sie tätigen Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet sind.

10.3 wiko wird personenbezogene Daten des Kunden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeiten und speichern.

11. Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde wird sich vor Datenverlust angemessen schützen, insbesondere durch regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Rechte und Pflichten von wiko aus diesem Vertrag können auf Dritte übertragen werden. Für diesen Fall gewährleistet wiko die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden. Soweit fremde Software vermittelt wurde, haftet wiko nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Nutzungsrechte nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

12.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist der Firmensitz von wiko. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen wiko und dem Kunden ist Freiburg i.Br., wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. wiko ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.

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Software-Nutzungsbedingungen

Stand 11/2019

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die wiko Software GmbH (nachfolgend „wiko“ genannt) überlässt dem Kunden gegen Vergütung zeitlich unbegrenzt Softwarekomponenten (nachfolgend „Programme“ genannt) für den Einsatz auf einem durch wiko bestätigten Computersystem. Anzahl, Bezeichnung und Funktionsumfang der Programme ergeben sich aus den Lizenzscheinen.

1.2 Bestimmte Programme setzen eine spezifische Systemumgebung bzw. technische Fremdkomponenten wie SQL-Datenbanken voraus. Solche Umgebungen oder Komponenten sind nicht Vertragsgegenstand.

2. Lieferumfang

2.1 Die Programme werden in ausführbarer Form geliefert. Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird daher nicht mit ausgeliefert.

2.2 Die Programme werden durch Übermittlung der erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden geliefert.

2.3 Mit den Programmen liefert wiko die zugehörige Anwenderdokumentation in den vereinbarten Sprachen als Online-Dokumentation.

2.4 Programme und Anwenderdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht an den Programmen und der Anwenderdokumentation liegt im vollen Umfang beim Autor der Software. Die Anfertigung von Kopien ist nur zu den unter Ziffer 3 genannten Bedingungen zulässig. Für alle Schäden, die aus der Verletzung des Urheberrechts entstehen, ist der Kunde haftbar, soweit er diese zu vertreten hat.

3. Rechteeinräumung

3.1 wiko räumt dem Kunden gegen die im Lizenzschein genannte Vergütung das einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, die Programme zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke zu nutzen. Über dieses einfache Nutzungsrecht hinaus erhält der Kunde keinerlei Rechte an den Programmen. Das Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte an den Programmen verbleiben bei wiko.

3.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nutzung der Programme im Rahmen des erworbenen Lizenzumfanges erfolgt. Die Vermietung, die Verleihung, die sonstige Verbreitung sowie die Zurverfügungstellung der Programme an eine prinzipiell unbegrenzte Anzahl von Nutzern über ein öffentliches Netz (z.B. Internet) sind nicht gestattet.

3.3 Die Anfertigung von Kopien, Abschriften und Vervielfältigungen von überlassenen Programmen, Dokumentationen und Unterlagen ist ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Solche Duplikate dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden bei Nutzungsende unaufgefordert an wiko herauszugeben.

3.4 Im Übrigen ist der Kunde lediglich dann berechtigt, die Programme zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Programme mit anderen Softwareprogrammen herzustellen oder Fehler der Programme zu beseitigen, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch wiko binnen angemessener Frist zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Programme zu bearbeiten, zu übersetzen, zu verändern oder in anderer Form zu modifizieren. Gesetzliche Rechte des Kunden gemäß §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

3.5 Der Einsatz der Programme in Umgebungen, bei denen nach menschlichem Ermessen eine Gefahr für Leib und Leben von Personen infolge von regulären, unerwarteten oder fehlerhaften Programmresultaten nicht auszuschließen ist, wird hiermit ausdrücklich untersagt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Systemumgebung und Fremdkomponenten (z.B. Betriebssystem, Datenbank), die Installation der Programme sowie die Herbeiführung von deren Lauffähigkeit selbst verantwortlich.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Installation und Nutzung der Programme die von wiko veröffentlichten Release-Notes zu beachten.

4.3 Bei Leistungen, die nicht im Standardumfang der Programme enthalten sind, ist der Kunde verpflichtet, vor Abnahme die Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen erweiterten Programme mit seinen Geschäftsvorfällen zu testen und bei Auftreten von Fehlern ein zur Fehlerbehebung geeignetes Fehlerprotokoll zur Verfügung zu stellen. Wird binnen einer Frist von 30 Tagen nach Auslieferung kein Fehlerprotokoll vorgelegt, das Fehler nachweist, die im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Softwareerweiterungen stehen und den vertragsgemäßen Gebrauch dieser Erweiterungen wesentlich beeinträchtigen, gilt die Abnahme als erteilt.

5. Nutzungsvoraussetzungen

Mit dem Erwerb der Programme verpflichtet sich der Kunde, einen Software-Servicevertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren mit wiko oder einem von wiko autorisierten Dritten abzuschließen, der die Bereitstellung des jeweils aktuellen Software-Releases gewährleistet. Das Nutzungsrecht an den Programmen steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines solchen Software-Servicevertrages. Für den Software-Servicevertrag gelten die Software-Servicebedingungen von wiko.

6. Gewährleistung

6.1 Ein einwandfreier Betrieb der Programme in einer Systemumgebung bzw. auf Grundlage einer SQL-Datenbank kann nur insoweit gewährleistet werden, wie die Installation solcher Komponenten durch wiko abgenommen wird. Bei einem Wechsel einer Komponente (z.B. auf ein neues Betriebssystem oder ein neues Release einer Datenbank oder einer Drittsoftware) muss sich der Kunde zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei wiko über die Kompatibilität solcher Komponenten mit den Programmen rückversichern.

6.2 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, dass Fehler in Programmen und den dazugehörigen Materialien für alle Anwendungsbedingungen ausgeschlossen sind. wiko leistet Gewähr, dass das Programm zur Verwendung im Sinne der von wiko herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung geeignet ist.

6.3 Erweist sich ein Programm zur Verwendung als nicht geeignet oder als fehlerhaft im Sinne von Ziffer 6.2, erfolgt innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten, die mit der Auslieferung des Programms an den Kunden beginnt, eine Rücknahme des gelieferten Programms durch wiko und ein Austausch gegen ein neues Programmpaket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses zur Verwendung im Sinne von Ziffer 6.2 als fehlerhaft und gelingt es wiko nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Nachbesserung herzustellen, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der Vergütung oder Rückgabe des Programms und Rückerstattung der Vergütung. Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe von Ziffer 7 geltend machen.

6.4 Eine weitergehende Gewährleistung besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programm den speziellen Anforderungen des Kunden genügt.

6.5 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln entfallen, wenn der Kunde
a) diese Nutzungsbedingungen oder/und die Release-Notes nicht einhält oder
b) Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass aufgetretene Fehler nicht auf die vorgenannten Tatsachen zurückzuführen sind und auch die Fehleranalyse und Beseitigung durch wiko dadurch nicht beeinträchtigt wird.

7. Haftung

Die Haftung von wiko richtet sich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von wiko.

8. Untersagung der Softwarenutzung

Verstößt ein Kunde gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen, so kann wiko dem Kunden die weitere Nutzung der Programme bis zur Beendigung bzw. vollständigen Beseitigung des Verstoßes untersagen. Dies setzt voraus, dass wiko dem Kunden zuvor schriftlich eine angemessene Frist zur Beendigung bzw. Beseitigung des Verstoßes gesetzt und ihn auf die drohende Untersagung der Softwarenutzung im Falle der Nichteinhaltung hingewiesen hat.

9. Übertragung

wiko kann seine Rechte und Pflichten aus dem Software-Nutzungsvertrag mit dem Kunden auf Dritte übertragen. Für diesen Fall gewährleistet wiko die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, soweit nicht fremde Software geliefert wurde. Bei fremden Produkten haftet wiko nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Nutzungsrechte nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

10. Änderungen

wiko behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens drei (3) Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Sind mit der Neufassung der Nutzungsbedingungen wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden verbunden, ist dieser berechtigt, den Änderungen innerhalb von einem (1) Monat nach deren Mitteilung zu widersprechen.

11. Geltung der AGB

Diese Software-Nutzungsbedingungen verstehen sich als Ergänzung zu den AGB von wiko und haben in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor den AGB.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Software-Servicebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.

Download: Software Nutzungsbedingungen

Software-Servicebedingungen

Stand 11/2019

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Software-Servicevertrages ist die Wartung und Pflege von Standard-Softwaremodulen der wiko Software GmbH (nachfolgend „wiko“ genannt), sowie die Betreuung des Kunden während der Überlassung dieser Software. Die Leistungen beziehen sich jeweils auf die in den Lizenzscheinen aufgeführten Softwaremodule.
Ausgeschlossen sind vom Kunden beauftragte Auftragsprogrammierungen und Programmerweiterungen.

2. Leistungsumfang

2.1 Wartung und Pflege

2.1.1 Gewartet wird die jeweils letzte Version eines Standard-Anwendungsprogramms.

2.1.2 wiko beseitigt Programmfehler oder stellt dem Kunden nach Wahl von wiko eine neuere Programmversion zur Verfügung. Programmfehler sind wiko zusammen mit für die Feststellung der Fehlerursache zweckdienlichen Informationen umgehend mitzuteilen. Soweit Anwenderdaten zur Fehlererkennung und -beseitigung benötigt werden, sind diese vom Kunden bereitzustellen. wiko verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Daten und zur unverzüglichen Vernichtung nach Fehlerbereinigung. Der Kunde hat zur Fehlerbehebung eine Mitwirkungspflicht. Außerdem gehört hierzu die Bereitstellung der kundeneigenen Hard- und Softwareumgebung, wenn sie zur Herstellung der Lauffähigkeit der Software benötigt wird.

2.1.3 Berichtigte Programmversionen werden dem Kunden nach Wahl von wiko auf einem entsprechenden Datenträger, per E-Mail oder zum Download einschließlich der zugehörigen Dokumentation überlassen.

2.1.4 Die Wartung umfasst nach Entscheidung von wiko die laufende Verbesserung der Programme in ihrem organisatorischen Ablauf, im Programmablauf, in der Berücksichtigung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften, soweit diese bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren und nicht zu einem Aufwand führen, der einer Neuentwicklung des zu ändernden Programmteils nahe kommt, sowie die Bereithaltung der jeweils auf dem neusten Stand befindlichen Dokumentation.

2.1.5 Die Wartung umfasst nicht die Neuentwicklung von Programmversionen in anderen Softwaretechnologien oder auf anderen Betriebssystemen. Solche Neuentwicklungen werden im Rahmen eines Software-Servicevertrages jedoch gesondert zu begünstigten Konditionen angeboten.

2.2 Betreuung

wiko wird
2.2.1 Fachpersonal bereithalten für die kostenpflichtige Durchführung von kundenseitig beauftragten Softwarearbeiten, die nicht Gegenstand des Software-Servicevertrags sind;

2.2.2 in der von wiko für erforderlich gehaltenen Weise über eine gebührenpflichtige Servicenummer Auskünfte zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob Gegenstand der Auskunft Programmfehler, Bedienungsfehler oder Störungen von dritter Seite sind;

2.2.3 dem Kunden in der von wiko für erforderlich gehaltenen Weise Unterstützung durch Fernwartung zur Verfügung stellen, soweit eine solche Betreuung gesondert vereinbart ist.

3. Kostenpflichtige Leistungen

Transport-, Installations-, Beratungs-, Schulungs- und Einarbeitungskosten sind im Software-Servicevertrag nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

4. Durchführung

4.1 Alle Leistungen werden in der Regel montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr in den Räumen vom wiko oder in Ausnahmefällen und gegen gesonderte Vergütung in den Räumen des Kunden erbracht. Im letzteren Falle gelten die Konditionen der jeweils gültigen „Servicevertrag – Dienstleistungspreisliste“.

4.2 Wird die Leistung in den Räumen des Kunden erbracht, wird dem Personal von wiko ein Arbeitsplatz, der Zugang zum EDV-System und qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt.

4.3 wiko ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung zu beauftragen.

4.4 Der Kunde stellt sicher, dass während der Vertragslaufzeit supportberechtigte Key-User zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um fachkundige und in der Bedienung des Systems und der Programme geschulte Mitarbeiter des Kunden, die für die Softwaremodule, für die sie als supportberechtigte Key-User benannt sind, über ein von wiko zertifiziertes Schulungslevel verfügen. Die Anwenderunterstützung durch wiko bezieht sich auf diese vom Kunden schriftlich namentlich zu benennenden Key-User.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die jährliche Service-Gebühr wird jeweils zu Beginn der Service-Periode in Rechnung gestellt und ist mit Zugang der Rechnung fällig. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den jeweils aktuellen Listenpreisen der vom Kunden erworbenen Lizenzen, bewertet zu den jeweils aktuellen Wartungsprozentsätzen. Lizenzerweiterungen werden automatisch vom Servicevertrag umfasst und sind bis zum Beginn der nächsten Service-Periode anteilig zu vergüten.

5.2 wiko behält sich vor, die Service-Gebühren bei berechtigten Anlässen wie z.B. Kostensteigerungen oder Leistungserweiterungen anzupassen. Hierzu ist eine Ankündigung drei Monate vor der Fälligkeit der Jahresgebühr erforderlich. Als Ankündigung gilt auch die Veröffentlichung und Bekanntgabe neuer Preislisten. Bei Erhöhung der Gebühr um mehr als 7,5 % innerhalb der letzten 12 Monate seit der letzten Festsetzung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung schriftlich zu kündigen.

6. Gewährleistung

6.1 wiko behebt innerhalb angemessener Frist und soweit technisch realisierbar kostenlos Programmfehler an gewarteten Programmversionen. Die Fehler sind wiko vom Kunden schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. wiko haftet nicht bei Änderungen von Betriebsumgebungen, Datenbanken, Veränderungen der Dateistrukturen oder sonstigen von wiko nicht zu vertretenden Störungen.

6.2 Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von wiko erfolglos und kann keine neuere fehlerbereinigte Programmversion angeboten werden, kann der Kunde den Software-Servicevertrag kündigen. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend oder kündigt er den Vertrag, lässt dies die weiteren zwischen ihm und wiko geschlossenen Verträge unberührt.

7. Haftung

Die Haftung von wiko richtet sich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von wiko. Der Kunde stellt wiko von allen Ansprüchen Dritter frei, die über diese Haftung hinausgehen, soweit ein Verschulden des Kunden vorliegt.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Der Software-Servicevertrag beginnt mit der Auslieferung der Softwaremodule an den Kunden und hat eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein (1) Jahr, sofern nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem Kunden insbesondere zu, wenn wiko Programmänderungen, die durch neue oder geänderte Gesetze erforderlich sind, nicht oder nur gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung durchführt.

8.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9. Änderungen

wiko behält sich das Recht vor, diese Servicebedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens drei (3) Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Sind mit der Neufassung der Servicebedingungen wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden verbunden, ist dieser berechtigt, den Servicevertrag innerhalb von einem (1) Monat nach Mitteilung der Änderungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung zu kündigen.

10. Geltung der AGB

Diese Software-Servicebedingungen verstehen sich als Ergänzung zu den AGB von wiko und haben in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor den AGB.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Software-Servicebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.

Download: Software-Servicebedingungen

Software-Nutzungsbedingungen „wiko Start“

Stand 02/2023

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Software „wiko Start“ (nachfolgend „Software“ genannt) richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der wiko Software GmbH, Heinrich-von-Stephan-Straße 17, 79100 Freiburg (nachfolgend „wiko“ genannt) und dem Kunden bezüglich der entgeltlichen, zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung der Software.

1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wiko sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.3 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung der Software in ihrer jeweils aktuellsten Fassung auf beschränkte Zeit.

2. Lieferumfang, Installation, beschränkte Nutzerzahl

2.1 Die Software wird in ausführbarer Form geliefert. Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird daher nicht mit ausgeliefert.

2.2 Die Software wird durch Übermittlung der erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden geliefert.

2.3 Mit der Software liefert wiko die zugehörige Anwenderdokumentation in den vereinbarten Sprachen als Online-Dokumentation.

2.4 Software und Anwenderdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht an der Software und der Anwenderdokumentation liegt im vollen Umfang beim Autor der Software. Die Anfertigung von Kopien ist nur zu den unter Ziffer 3 genannten Bedingungen zulässig. Für alle Schäden, die aus der Verletzung des Urheberrechts entstehen, ist der Kunde haftbar, soweit er diese zu vertreten hat.

2.5 Die Installation erfolgt durch den Kunden. Eine Installation und / oder Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

2.6 Die Nutzerzahl pro Kunde ist auf maximal 19 begrenzt.

3. Rechteeinräumung

3.1 wiko räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Über dieses einfache Nutzungsrecht hinaus erhält der Kunde keinerlei Rechte an der Software. Das Urheberrecht sowie alle sonstigen Rechte an der Software verbleiben bei wiko.

3.2 Die Software darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere darf der Kunde die Software an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten oder verleasen.

3.3 Die Anfertigung von Kopien, Abschriften und Vervielfältigungen der überlassenen Software, Dokumentationen und Unterlagen ist ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Solche Duplikate dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vom Kunden bei Nutzungsende unaufgefordert an wiko herauszugeben.

3.4 Im Übrigen ist der Kunde lediglich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Software mit anderen Softwareprogrammen herzustellen oder Fehler der Software zu beseitigen, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch wiko binnen angemessener Frist zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu übersetzen, zu verändern oder in anderer Form zu modifizieren. Gesetzliche Rechte des Kunden gemäß §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

3.5 Der Einsatz der Software in Umgebungen, bei denen nach menschlichem Ermessen eine Gefahr für Leib und Leben von Personen infolge von regulären, unerwarteten oder fehlerhaften Programmresultaten nicht auszuschließen ist, wird hiermit ausdrücklich untersagt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Systemumgebung und Fremdkomponenten (z.B. Betriebssystem, Datenbank), die Installation der Software sowie die Herbeiführung von deren Lauffähigkeit selbst verantwortlich.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Installation und Nutzung der Software die von wiko veröffentlichten Release-Notes zu beachten.

5. Laufzeit, Verlängerung der Laufzeit, Kündigung, Pflichten des Kunden bei Beendigung

5.1 Die Nutzung der Software erfolgt für eine feste Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

5.2 Der Vertrag wird nach Ablauf der Laufzeit gem. Ziff. 5.1 auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf der Laufzeit gem. Ziff. 5.1 gekündigt wurde.

5.3 Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, kann er von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.5 Die Kündigung bedarf der Textform.

5.6 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die weitere Nutzung der Software zu unterlassen. Er hat die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch von wiko hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.

6. Kosten, Fälligkeit, Aufrechnung

6.1 Der Kunde zahlt für die Überlassung der Software je Nutzer eine im Voraus zu leistende Grundgebühr, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt.

6.2 Verlängert sich die Vertragslaufzeit gem. Ziff. 5.1, hat der Kunde die monatliche Grundgebühr jeweils monatlich im Voraus zu leisten.

6.3 wiko kann die Grundgebühr nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) anpassen. Die Anpassung wird jeweils zum Ablauf des jeweilig gebuchten Zeitraums wirksam, frühestens jedoch 4 Wochen nach Veröffentlichung und Bekanntgabe der neuen Preisliste.

6.4 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.5 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen wiko möglich. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen wiko an Dritte ist ausgeschlossen.

7. Verfügbarkeit der Software, Funktionsausfälle, Aktualisierung

7.1 wiko weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von wiko liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von wiko handeln, von wiko nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Software haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von wiko erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei wiko anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

7.3 wiko ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Änderungen können sich auch durch das Aufspielen von Aktualisierungen ergeben, die die Nutzbarkeit sicherstellen und verbessern. wiko stellt dem Kunden die Software daher in ihrer jeweils vorhandenen Fassung oder Version zur Verfügung. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf die Systemvoraussetzungen und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes oder Funktionsumfangs der Software. Der Kunde ist für die Aktualisierung der Software auf den von wiko zur Verfügung gestellten jeweils aktuellsten Versions-Stand verantwortlich.

8. Schutzrechtsverletzungen

8.1 wiko stellt den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von wiko zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde wird wiko unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert er wiko nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.

8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf wiko – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung

a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder

b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9. Sach- und Rechtsmängelhaftung, Weiterentwicklungen

9.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen.

9.2 Ein einwandfreier Betrieb der Software in einer Systemumgebung bzw. auf Grundlage einer SQL-Datenbank kann nur insoweit gewährleistet werden, wie die Installation solcher Komponenten durch wiko abgenommen wird. Bei einem Wechsel einer Komponente (z.B. auf ein neues Betriebssystem oder ein neues Release einer Datenbank oder einer Drittsoftware) muss sich der Kunde zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei wiko über die Kompatibilität solcher Komponenten mit der Software rückversichern.

9.3 wiko wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch entsprechend der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Softwarebeschreibung geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

9.4 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

9.5 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln entfallen, wenn der Kunde

a) diese Nutzungsbedingungen oder/und die Release-Notes nicht einhält oder

b) die Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass aufgetretene Fehler nicht auf die vorgenannten Tatsachen zurückzuführen sind und auch die Fehleranalyse und Beseitigung durch wiko dadurch nicht beeinträchtigt wird.

10. Haftung im Übrigen

Die Haftung von wiko richtet sich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von wiko.

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von wiko, abrufbar unter https://www.wiko.de/datenschutzerklaerung.

12. Geltung der AGB

Diese Software-Nutzungsbedingungen verstehen sich als Ergänzung zu den AGB von wiko und haben in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor den AGB.

Download: Software-Nutzungsbedingungen-wiko Start

Nutzungsbedingungen Mobile wiko APP

Stand 01/2023

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Mobile wiko APP (nachfolgend „App“ genannt) richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der wiko Software GmbH, Heinrich-von-Stephan-Straße 17, 79100 Freiburg (nachfolgend „wiko“ genannt) und dem Kunden bezüglich der Nutzung der App.

1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wiko sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.3 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung der App in ihrer jeweils aktuellsten Fassung auf beschränkte Zeit.

2. Installation, Systemvoraussetzungen, Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Bei der App handelt es sich um eine Progressive Web App (PWA). Sie kann vom Kunden über eine spezifische URL aufgerufen werden.

2.2 Voraussetzung für die Nutzung ist stets, dass der Kunde ein gültiges Nutzungsrecht an der Software wiko (Web-Version) hat und Zugriff auf ein IT-System (Server) hat, auf dem diese Software in der jeweils aktuellsten Version lauffähig installiert ist. Auf dem Server des Kunden, auf dem die Software wiko (Web-Version) installiert ist, muss bei erstmaliger Nutzung der App eine zusätzliche Software als Verknüpfung zur App installiert werden. Diese Software erhält der Kunde von wiko digital zugesandt, z.B. per Email, oder mittels Download-Möglichkeit zur Verfügung gestellt.

2.3 Für die Nutzung der App müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. Der Kunde ist insbesondere für die Bereitstellung der erforderlichen Systemumgebung und Fremdkomponenten (z.B. Betriebssystem) verantwortlich und stellt die zur Installation und zur Nutzung der App bestimmten Geräte, Software und Datenverbindungen auf eigene Kosten bereit.

2.4 Eine Installation und / oder Schulung zur Nutzung der App sowie der ergänzenden Server-Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

2.5 Der Kunde wird wiko bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

2.6 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

3. Verfügbarkeit der App; Weiterentwicklungen

3.1 wiko weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von wiko liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von wiko handeln, von wiko nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der App haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von wiko erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei wiko anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

3.3 wiko ist berechtigt, die angebotene App weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Änderungen können sich auch durch das Aufspielen von Aktualisierungen ergeben, die die Nutzbarkeit sicherstellen und verbessern. wiko stellt dem Nutzer den Zugang zur App daher in ihrer jeweils vorhandenen Fassung oder Version zur Verfügung. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf die Systemvoraussetzungen und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes oder Funktionsumfangs der App. Der Kunde ist für die Aktualisierung der App auf den von wiko zur Verfügung gestellten jeweils aktuellsten Versions-Stand verantwortlich.

4. Kosten

4.1 Der Kunde zahlt für die Überlassung der App je Nutzer eine im Voraus zu leistende monatliche Grundgebühr, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt.

4.2 wiko kann die Grundgebühr nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) anpassen. Die Anpassung wird jeweils zum Ablauf des jeweilig gebuchten Zeitraums wirksam.

4.3 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen wiko möglich. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen wiko an Dritte ist ausgeschlossen.

4.5 Verlängert sich die Vertragslaufzeit gem. § 8 Abs. 2, hat der Kunde die monatliche Grundgebühr jeweils monatlich im Voraus zu leisten.

5. Rechteeinräumung/Nutzungssperre

5.1 wiko räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die App auf das vertragsgemäß hierfür verwendete Endgerät zu laden und zu nutzen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelnutzerlizenz.

5.2 Die Leistung von wiko darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere darf der Kunde die App an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten oder verleasen.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der App gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen.

5.4 Die Überlassung des Quellcodes der App ist von wiko nicht geschuldet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode der App zu dekompilieren, es sei denn, die Dekompilierung ist gemäß § 69e UrhG gesetzlich erlaubt. Der Kunde darf keine Hilfsmittel anwenden, die in den Betrieb der App eingreifen.

6. Support

6.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die App die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.

6.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

6.3 Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr).

7. Schutzrechtsverletzungen

7.1 wiko stellt den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von wiko zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde wird wiko unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert er wiko nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.

7.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf wiko – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung

a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder
b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

8. Laufzeit/ Verlängerung der Laufzeit / Kündigung / Pflichten des Kunden bei Beendigung

8.1 Die Nutzung der App erfolgt für eine feste, im Voraus gebuchte Laufzeit.

8.2 Der Vertrag wird nach Ablauf der Laufzeit gem. Abs. (1) auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf der Laufzeit gem. Abs. (1) gekündigt wurde.

8.3 Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, kann er von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.5 Die Kündigung bedarf der Textform.

8.6 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die weitere Nutzung der App zu unterlassen. Er hat die App zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch von wiko hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.

9. Sach- und Rechtsmängelhaftung

9.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der App richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die App für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Apps der gleichen Art üblich ist.

9.2 wiko wird die App in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der App an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

9.3 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10. Haftung im Übrigen

Die Haftung von wiko richtet sich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von wiko.

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von wiko, abrufbar unter https://www.wiko.de/datenschutzerklaerung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

12.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht.

12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von wiko. wiko ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Download: Nutzungsbedingungen „Mobile wiko APP“

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